Wussten Sie, dass...
- die Hebammenhilfe jeder Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerin und stillenden Frau zusteht? Sie ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Sozialämter.
- sämtliche Leistungen bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden? Bei privat versicherten Frauen rechnet die Hebamme direkt mit Ihnen ab. Erkundigen Sie sich, welche Leistungen Ihre private Kasse für Sie übernimmt.
- jede Frau ohne ärztliche Überweisung Kontakt mit einer Hebamme aufnehmen kann? Bei einem Besuch durch die Hebamme im Krankenhaus oder bei einem Hausbesuch entstehen keine Zusatzkosten.
Eine Hebamme betreut Sie während der ganzen Schwangerschaft und bis zum Ende der Stillzeit umfassend und persönlich. Dadurch entsteht ein Vertrauensverhältnis zwischen werdender Mutter und Hebamme, das sich positiv auf die Schwangerschaft, die Geburt und die Stillzeit auswirkt.


